Allgemeine Einführung

Im Januar 2013 ist das revidierte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESG) in Kraft getreten. Dessen Grundhaltung orientiert sich an der Selbstbestimmung und der Eigenständigkeit der betroffenen Personen. Voraussetzung für die Umsetzung des neuen KESG ist die professionelle und fachliche kompetente Abklärung und Mandatsführung.