Coaching von privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESG) ermöglicht weiterhin das Führen von Beistandschaften durch private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.


Um diese Personen in ihre komplexe Tätigkeit einzuführen und längerfristig punktuell zu begleiten, bietet die BAP auf Anfrage der KESB ein gezieltes Coaching an. Bei Bedarf der privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger werden einzelne Aufgaben wie beispiels-weise die Rechnungsführung übernommen.

Angebot Prima

Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) begleitet und unterstützt die BAP private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger.


Die privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger werden in die neue Gesetzgebung und in die damit spezifisch verbundenen vielfältigen Aufgaben eingeführt. Um diese Personen auch längerfristig in ihrer komplexen Tätigkeit punktuell zu begleiten, besteht auf Anfrage das Angebot eines gezielten Coachings. Bei Bedarf der privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger übernimmt die BAP einzelne Aufgaben wie zum Beispiel die Rechnungsführung.

Kernangebote

• Einführung in das Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz (KESG)

• Begleitung in den Auftrag der KESB und in das spezifische Mandat

• Regelmässiger persönlicher Austausch und Begleitung

• Telefonische und schriftliche Erreichbarkeit bei Unklarheiten (während den Bürozeiten)

• Unterstützung bei der Rechnungsführung

• Übernahme der Rechnungsführung

• Unterstützung bei der Berichterstattung

• Regelmässige Informationsaustausch mit anderen privaten Mandatsträger und Mandatsträgerinnen